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Jährliches Dokument nach § 10 WpPG

Nach § 10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) müssen börsennotierte Unternehmen einmal jährlich dem Publikum ein Dokument mit den Informationen zur Verfügung stellen, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten aufgrund bestimmter gesellschafts- und kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat.

Im Geschäftsjahr 2009 hat die QSC AG die nachfolgend aufgelisteten Informationen veröffentlicht:

Ad-hoc-Meldungen nach § 15 WpHG

  • Im Geschäftsjahr 2009 wurden keine Ad-hoc-Meldungen veröffentlicht.

Directors' Dealings nach § 15a WpHG

Veröffentlichung über Stimmrechtsanteile nach § 26 WpHG

Einladung und Tagesordnung zur Hauptversammlung

Vorabbekanntmachung nach § 37 ff. WpHG

Finanzberichte

Finanzkalender

Zulassungsfolgepflichtmitteilungen

  • Im Geschäftsjahr 2009 wurden keine Zulassungsfolgepflichtmitteilungen veröffentlicht.

Sollte eine Information nicht an der angegebenen Stelle abrufbar sein, so senden wir Ihnen diese auf Anfrage gerne kostenlos zu. Bitte wenden Sie sich in diesem Falle an invest@qsc.de.

Hinweis: Dieses jährliche Dokument beinhaltet Veröffentlichungen, deren Informationen mittlerweile veraltet sein können.

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