Nach § 10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) müssen börsennotierte Unternehmen einmal jährlich dem Publikum ein Dokument mit den Informationen zur Verfügung stellen, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten aufgrund bestimmter gesellschafts- und kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat.
Im Geschäftsjahr 2010 hat die QSC AG die nachfolgend aufgelisteten Informationen veröffentlicht:
Sollte eine Information nicht an der angegebenen Stelle abrufbar sein, so senden wir Ihnen diese auf Anfrage gerne kostenlos zu. Bitte wenden Sie sich in diesem Falle an invest@qsc.de.
Hinweis: Dieses jährliche Dokument beinhaltet Veröffentlichungen, deren Informationen mittlerweile veraltet sein können.
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